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   BFH, 16.01.2003 - V R 45/01   

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https://dejure.org/2003,8969
BFH, 16.01.2003 - V R 45/01 (https://dejure.org/2003,8969)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2003 - V R 45/01 (https://dejure.org/2003,8969)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - V R 45/01 (https://dejure.org/2003,8969)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1993) § 15 Abs. 1 Nr. 1
    Domizilgesellschaft; Vorsteuerabzug

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Domizilgesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsteuerabzug aus der Rechnung einer Domizilgesellschaft

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1993
    Domizilgesellschaft; Scheinfirma; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 948
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 45/01
    Danach müssen insbesondere Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer grundsätzlich identisch sein und die Angaben im Abrechnungspapier müssen eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung des leistenden Unternehmers ermöglichen (ständige Rechtsprechung z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 2000 V R 49/99, BFHE 194, 270, BFH/NV 2001, 402, und BFH-Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFH/NV 2002, 835).
  • BFH, 27.06.2001 - I R 46/00

    Betriebsausgabe - Sachverhaltsaufklärung - Ausländische Zeugen

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 45/01
    Wenn die Beweiswürdigung, wie hier, weder gegen Denkgesetze noch gegen allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ist sie revisionsrechtlich unangreifbar (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 27. Juni 2001 I R 46/00, BFH/NV 2002, 1).
  • BFH, 05.03.1997 - II R 100/94

    Entscheidung nach der Feststellungslast im finanzgerichtlichen Verfahren -

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 45/01
    Dies erfordert zum einen, dass das FG zunächst zur Klärung der streitigen Sachverhaltsfrage alle zu Gebote stehenden Beweismittel ausschöpft (vgl. Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 96 Rdnr. 22, m.w.N.) und dann nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) zu dem Ergebnis kommt, dass sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weder feststellen lässt, dass der streitige Sachverhalt vorliegt, noch dass er nicht vorliegt (BFH-Urteil vom 5. März 1997 II R 100/94, BFH/NV 1997, 681).
  • BFH, 22.11.2001 - V R 61/00

    Englische Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 45/01
    Der Senat kann entscheiden, ohne den Ausgang des Vorlageverfahrens (BFH-Beschluss vom 22. November 2001 V R 61/00, BFHE 197, 322, Umsatzsteuer-Rundschau 2002, 226) abzuwarten, weil die Vorsteuerabzugsvoraussetzungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG --wie unter 1. dargestellt-- festgestellt worden sind.
  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 45/01
    Nach den Umständen des Einzelfalls kann auch ein "Briefkasten-Sitz" mit postalischer Erreichbarkeit der Gesellschaft ausreichen; es bedarf deshalb besonderer, detaillierter Feststellungen, um die Annahme eines "Scheinsitzes" zu rechtfertigen (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1996 V R 51/93, BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620).
  • BFH, 22.01.1985 - VIII R 29/82

    Wer behauptet, daß die Passivierung von Provisionen und Zinsen betrieblich

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 45/01
    Die Anwendung der Regeln der Feststellungslast (objektive Beweislast) setzt voraus, dass eine nicht behebbare Ungewissheit besteht und dass das FG sich aufgrund der aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse keine Überzeugung von dem Geschehensablauf bilden kann (BFH-Urteil vom 22. Januar 1985 VIII R 29/82, BFHE 143, 71, 73, BStBl II 1985, 308, m.w.N.).
  • BFH, 07.11.2000 - V R 49/99

    Vorsteuerabzug bei Pachtverhältnissen

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 45/01
    Danach müssen insbesondere Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer grundsätzlich identisch sein und die Angaben im Abrechnungspapier müssen eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung des leistenden Unternehmers ermöglichen (ständige Rechtsprechung z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 2000 V R 49/99, BFHE 194, 270, BFH/NV 2001, 402, und BFH-Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFH/NV 2002, 835).
  • FG Münster, 20.03.2001 - 15 K 4579/98

    Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer als Vorsteuer bei der Erbringung von

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 45/01
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 937 veröffentlicht.
  • BFH, 04.09.2003 - V R 9/02

    Scheinfirma / Umsatzsteuerkarussel - Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen von

    Ist das --wie im Streitfall-- zu bejahen, so ist die Tatsachenwürdigung selbst dann für den BFH bindend, wenn sie nicht zwingend, sondern nur möglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. Januar 2003 V R 45/01, BFH/NV 2003, 948; vom 27. Juni 2001 I R 46/00, BFH/NV 2002, 1).
  • BFH, 16.01.2008 - XI B 203/06

    Vorsteuerabzugsrecht bei Bauleistungen - Grundsätzliche Bedeutung - Verletzung

    Der BFH hat schon mehrfach entschieden, dass die Beurteilung der Rechtsfrage, ob bei der Ausführung von Bauleistungen unter Einschaltung von Subunternehmern ein Vorsteuerabzugsrecht gegeben ist, sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BStBl II 2004, 622, und BFH-Urteil vom 16. Januar 2003 V R 45/01, BFH/NV 2003, 948).
  • FG Hamburg, 20.08.2007 - 2 V 167/07

    Aussetzung der Vollziehung einer Arrestanordnung

    Dabei kann unentschieden bleiben, ob hinreichende Anhaltspunkte für die Einordnung des Unternehmens des S als Scheinfirma bestehen (vgl. zu den Anforderungen der Rechtsprechung des BFH an substantiierte Darlegungen an einen Scheinsitz Urteil vom 16.01.2003 V R 45/01, NV 2003, 948 Tz. 14 juris; Urteil vom 27.06.1996 V R 51/96, BStBl II 1996, 620, 622).
  • FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 166/07

    Zur Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung

    Es kann unentschieden bleiben, ob hinreichende Anhaltspunkte für die Einordnung des Unternehmens des K. als Scheinfirma bestehen (vgl. zu den Anforderungen der Rechtsprechung des BFH an substantiierte Darlegungen an einen Scheinsitz Urteil vom 16.01.2003 V R 45/01, NV 2003, 948 Tz. 14 juris; Urteil vom 27.06.1996 V R 51/96, BStBl II 1996, 620, 622).
  • FG Münster, 17.07.2001 - 15 K 7089/99

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer im Ausland ansässigen Domizilgesellschaft

    Gegen die Parallelentscheidung des Senats 15 K 4597/98 U ist unter dem Aktenzeichen BFH V R 45/01 ein Revisionsverfahren anhängig.
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